Hanf,

lateinisch Cannabis, ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt, sie gehört zur Familie der Maulbeerbaumgewächse, war ursprünglich im Himalaja-Gebiet beheimatet und verbreitete sich von dort aus über die ganze Erde.

Die Heilwirkung wird schon früh in der ayurvedischen und arabischen Medizin beschrieben.
Die Tibeter, die Ägypter zur Zeit der Pharaonen, die Assyrer, Skythen, Thraker und alten Griechen nutzten die Pflanze. Bekannt sind die Verwendung zur Faser- und Ölgewinnung, zur Rauscherzeugung, als Aphrodisiakum, zu kultischen Zwecken und als Heilmittel.

Hanf wird sowohl vom griechischen Geschichtsschreiber Herodot als auch der Nonne und Seherin Hildegard von Bingen lobend erwähnt.

Die Ärztin schreibt:
"Der Hanf ist warm, und wenn die Luft weder sehr warm noch sehr kalt ist, wächst er, und so ist auch seine Natur. Der Same enthält Heilkraft, und er ist für gesunde Menschen heilsam zu essen, und in ihrem Magen ist er leicht und nützlich, so dass er den Schleim einigermaßen aus dem Magen wegschafft. Er kann leicht verdaut werden, vermindert die üblen Säfte und macht die guten Säfte stark.
Aber wer im Kopf krank ist, ein leeres Gehirn hat und Hanf ißt, dem bereitet dies leicht etwas Schmerz. Jenem aber, der einen gesunden Kopf hat und ein volles Gehirn, dem schadet er nicht." (Kapitel 1-11 der "Physika")

 

Grundsatzurteil

 

 

Hanf

 

 

Seit 1998 kann der Cannabiswirkstoff Dronabinol in Deutschland von ÄrztInnen auf Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden.

Dronabinol ist der internationale Freiname für das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) den pharmakologisch wirksamsten Bestandteil der Hanfpflanze.
Das weltweit bisher einzige Dronabinol-Fertigpräparat ist das in den USA hergestellte und dort zugelassene Marinol.
Ein Milligramm Marinol kostet je nach Packungsgröße etwa 3-5 Euro.
Grundsätzlich kann jede Apotheke eine Erlaubnis zur Einfuhr von Marinol beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen, oder sich an einen der Importeure wenden, die bereits eine Importerlaubnis haben, z. B. die Firma Pharimex GmbH in Osnabrück.

Die deutschen Firmen THC Pharm aus Frankfurt und Delta 9 Pharma aus Neumarkt stellen Dronabinol aus Faserhanf her. Sie liefern den ApothekerInnen keine fertigen Arzneimittel, sondern reines Dronabinol, das in kleinen Mengen zu 250 mg, 500 mg oder 1000 mg abgepackt ist.
Aus diesem Dronabinol werden dann die entsprechenden Rezepturen hergestellt.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2002 sind die Krankenkassen in Fällen, in denen eine schwere Erkrankung vorliegt, andere Therapien versagen und aufgrund der bestehenden wissenschaftlichen Datenlage "die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) zu erzielen ist", zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

Der Besitz, der Anbau, die Verwendung und Einfuhr natürlicher Cannabisprodukte nach Deutschland ist verboten.


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