Allgemeine Aufgabenbeschreibung für Kandidatinnen und Kandidaten für Pfarrgemeinderat (PGR) und
Kirchenvorstand (KV)
I. Sie wählen Gemeindemitglieder für die beiden wichtigen Gremien in unserer Gemeinde Sankt Paulus, die bereit sind, sich:
• ehrenamtlich
• für vier Jahre
• mit ihrem Wissen,
• ihren Fähigkeiten und Erfahrungen und
• mit ihrer Zeit einzusetzen.
II. Diese Gremienmitglieder sollen sich im Pfarrgemeinderat bzw. im Kirchenvorstand:
• regelmäßig,
• kompetent und
• verantwortlich
• in Zusammenarbeit mit unserem Pfarrer für die Belange der
Gemeinde und ihrer Mitglieder einsetzen.
III. Ihre Zuständigkeit hat im Pfarrgemeinderat einen Schwerpunkt:
• in allen pastoralen Belangen der Gemeinde und
• in der Verantwortlichkeit für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Kirchenvorstand geht es im Wesentlichen um die gemeindlichen Finanz-, Personal- und
Verwaltungsfragen.
Um eine gute Arbeit leisten zu können, braucht unsere Gemeinde den Pfarrgemeinderat und
Kirchenvorstand und ebenso auch umgekehrt.
Eine breite Zustimmung (hohe Wahlbeteiligung) stärkt deren
Bereitschaft.
Deshalb:
Informieren Sie sich über die Kandidatinnen und
Kandidaten.
Namen, Fotos usw. Kommen Sie zur Wahl!
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WIR
BRAUCHEN
SIE !
VIELLEICHT
BRAUCHEN
SIE
UNS?
WIR
ZÄHLEN
AUF
SIE !
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