Katholische
Gemeinde St. Paulus in Göttingen (Beitrag aus unserem Pfarrbrief 1/2002) |
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Was ist der Kirchenvorstand Kurze Information über den Kirchenvorstand. "Der Kirchenvorstand ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan für das gesamte kirchliche und ausschließlich kirchlichen Zwecken dienende Vermögen in der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand ist eine öffentliche Behörde und hat dafür zu sorgen, daß das vorhandene kirchliche Vermögen in jeder Beziehung gesichert und nach Möglichkeit vermehrt und wirtschaftlich genutzt wird. (aus: Lexikon für Theologie und Kirche). Anders als beim Pfarrgemeinderat sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), in den Ausführungsbestimmungen zum KVVG und in der Geschäftsanweisung zum KVVG genau festgelegt. Zusätzlich werden besondere Auflagen und Hinweise im Kirchlichen Anzeiger für das Bistum Hildesheim veröffentlicht. Dem Kirchenvorstand gehören an: 1. der Pfarrer (und evtl. ein weiterer vom Bischof in der Gemeinde eingesetzter Geistlicher),2. die gewählten Gemeindemitglieder (je nach der Anzahl der Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert 6 Jahre, jeweils nach 3 Jahren scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus, und es werden neue Mitglieder gewählt. Dadurch ist immer eine gewisse Kontinuität gewährleistet. Seit 1997 gibt es eine neue "Verordnung über die Kooperation von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand im Bistum Hildesheim". In dieser Verordnung ist zunächst festgelegt, daß jeweils ein Mitglied des einen Gremiums Mitglied im anderen Gremium sein muß, um die gegenseitige Information zu sichern. Weiterhin hat der Pfarrgemeinderat ein Recht zur Stellungnahme zu Haushaltsvorlagen, in allen pastoralen Angelegenheiten und in bestimmten Grundsatzentscheidungen des Kirchenvorstandes (Neu- und Umbauten, Veräußerungen oder Schließung von Einrichtungen der Gemeinde, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie von Gegenständen, deren Wert DM 5000,- übersteigt). Die grundsätzliche Verantwortung des Kirchenvorstandes bleibt durch eine solche Stellungnahme unberührt.
Wer ist der Kirchenvorstand in der St. Paulusgemeinde In der St. Paulusgemeinde hat der Kirchenvorstand 12 Mitglieder. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist nach dem Gesetz der Pfarrer, doch kann der Bischof abweichend von diesem Gesetz zur Entlastung des Pfarrers ein anderes Mitglied zum Vorsitzenden ernennen. Ich möchte diese Vorstellung nicht beenden, ohne auf die steigenden Finanzprobleme auch in unserer Gemeinde hinzuweisen. Der Zuschuß, den die Gemeinde aus den Kirchensteuermitteln der Diözese erhält, ist schon vor Jahren reduziert worden und war seitdem eingefroren. Um diese Kürzungen wenigstens etwas aufzufangen, wird der Kirchenvorstand sich sehr ernsthaft mit rigorosen Sparmaßnahmen und der Erschließung von Einnahmequellen befassen müssen. Die Gemeinde ist zunehmend auf zusätzliche Spenden von Gemeindemitgliedern angewiesen, die allgemein oder gezielt für bestimmte Aufgaben gegeben werden können. H. F.
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