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Für Frieden und Sicherheit
Interalliierte Konvention
Rakistan ist ein schönes Land. Seine Menschen sind freundlich und fleißig und der Boden ist reich an Ölvorkommen und anderen wichtigen Rohstoffen.
Leider ist die staatliche Ordnung des Landes völlig zusammengebrochen. Viele Territorien ächzen im Griff zweifelhafter Warlords oder haben sich zu Terroristenhochburgen entwickelt.
Die Peace Force Rakistan hat die Aufgabe übernommen, die rakistanische Bevölkerung gegen militärische Willkür zu schützen. Und natürlich verantwortungsvoll für die Sicherung der reichen Bodenschätze zu sorgen, die sich durch eine bedauerliche Fehlleistung der Natur hier und nicht in unserem mitteleuropäischen Heimatland befinden.
Als Bollwerk gegen Willkürherrschaft, Banditentum und Terrorismus haben wir die Interalliierte Konvention begründet und fordern alle rechtschaffenen Allianzen auf, sich uns anzuschließen.
§ 1 Frieden und Sicherheit
Zur allseitigen Wahrung des Friedens und zur Abwendung von Bedrohungen für die Sicherheit ihrer Territorien haben die unterzeichnenden Allianzen diese Konvention beschlossen.
§ 2 Massenvernichtungswaffen und Terroristen
Die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen ist verboten. Wer auf seinem Territorium terroristischen Gruppen Aufenthalt gewährt, verstößt gleichfalls gegen diese Konvention.
§ 3 Interalliierte Kontrollmaßnahmen
Territorien, die im Verdacht stehen, gegen § 2 zu verstoßen, haben den Einheiten der Interalliierten Kontrollkommission ungehindert Zugang zur Prüfung der Vorwürfe zu gewähren. Eine Behinderung interalliierter Kontrollkräfte ist ein Verstoß gegen diese Konvention.
§ 4 Freizügigkeit
Die Freizügigkeit aller Spieler in Rakistan wird gewährleistet. Ausgenommen davon ist der Bau neuer Stützpunkte durch Pioniereinheiten, soweit mit der Wahl des Bauplatzes gegen schutzwürdige Interessen anderer Spieler oder Allianzen verstoßen wird. Als Verstoß gegen schutzwürdige Interessen kann auch der Beitritt bislang nicht allianzgebundener Territorien zu einer Allianz gewertet werden.
§ 5 Offene Farm-Territorien
Territorien, die nicht oder nicht mehr militärisch verteidigt werden, können nach Benachrichtigung des betreffenden Territorialbefehlshabers zu offenen Farm-Territorien erklärt werden. Erforderliche Maßnahmen zu einer abschließenden Entmilitarisierung stehen im Einklang mit dieser Konvention.
§ 6 Verstöße
Verstöße gegen diese Konvention können jederzeit von Unterzeichner-Allianzen durch militärische Aktionen rechtmäßig geahndet werden.
§ 7 Kontrollen und Streitfälle
Über die Einhaltung dieser Konvention wacht eine Interalliierte Kontrollkommission. In Streitfällen entscheidet ein Interalliierter Gerichtshof.
Diese Konvention wurde von folgenden Allianzen unterzeichnet:
Peace Force Rakistan [PFR]
Der Badener Sturm [0BS]
Dying Fetus Mafia [DFM]
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