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was war...?09.08.193?Sondergericht der Nazis verurteilte Haushälterin
Eine 54 Jahre alte Neheimer Haushälterin wurd eines der ersten Opfer der nationalsozialistischen Unrechts-Justiz. In der Neheimer Zeitung wurde damals berichtet:
Wegen unsinniger Greuelpropaganda stand am Montag die 54 Jahre alte Haushälterin Margarethe Stellter aus Neheim vor dem unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Eckardt tagenden Dortmunder Sondergericht. Die Angeklagte hatte nach Angaben einer Zeugin dieser ein Flugblatt hetzerischen Inhalts übergeben, in dem wieder einmal ganz ungeheure Schandtaten der SA-Leute verzeichnet standen. Die Juden, so hieß es in dem Blättchen, seien von SA-Leuten derartig mißhandelt worden, daß das Blut in Bächen geflossen sei. Wenn ein Jude abgefertigt war, habe jeweils der Nächste das Blut wieder aufwischen müssen. Bei der Angeklagten sind auch verschiedene kommunistische Flugblätter gefunden worden. Sie selbst versuchte, dem Gericht weis zu machen, sie habe das in Frage kommende Flugblatt auf ihrem Küchentisch gefunden, ohne eine Ahnung zu haben, wer es ihr herein gebracht habe. Sie habe die Gewphnheit, die Küchentür offen zu lassen, wenn sie sich in den Keller begebe. Von dem Inhalt des Flugblattes habe sie nicht die geringste Ahnung. Andererseits gab die Angeklagte zu, verschiedenen Versammlungen der KPD beigewohnt zu haben, wenn sie auch kein Mitglied sei. Der Vorsitzende meinte immerhin den Schluß ziehen zu können, daß die Angeklagte zum mindesten mit der Partei der Moskauer sympathisiere. Das gehe auch aus der Bekundung der Zeugin hervor, daß die Angeklagte mit einem bekannten Kommunisten Verkehr gehabt habe. Die Zeugin bekundete weiter, die Angeklagte habe der Mutter der Zeugin bereits von den Mißhandlungen der Juden erzählt und auf den Inhalt des Flugblatts hingewiesen. Die Zeugin erklärte weiter, Frau Stellter habe den Klebekolonnen der Kommunisten ihre Hilfe geliehen. Der Staatsanwalt war der Ansicht, die Angeklagte sei im Sinne der Anklage überführt, sie habe zum mindesten den Kommunisten sehr nahe gestanden. Weiter aber habe sie bewußte Arbeit gegen die Regierung der nationalen Erhebung geleistet und habe daher eine erhebliche Freiheitsstrafe verdient, die der Anklagevertreter auf 1 Jahr und 6 Monate zu bemessen hat. Das Sondergericht verurteilte die Angeklagte zu einem Jahr Gefängnis. LINKS zum Thema: http://shoanet.hbi-stuttgart.de/links/gedenke.htm http://www.nrw2000.de/ausstellung/ns/epo_index_ns.htm [ oben ] |
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