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Stadtwappen Neheim,   Modifikation ©gpwd 1998-2002

was war...?

29.06.1368

Neheimer sind plötzlich reich
Graf verschenkt ganzen Wald

Es ist kaum zu glauben: Graf Gottfried IV. hat der Stadt Neheim einen 925 Morgen großen Wald geschenkt und der befestigten Gemeinde damit für treue Dienste im Kampf gegen die eroberungslüstigen Nachbarfürsten gedankt.

Der Wortlaut der Erklärung:

"Wir, Gottfried, Graf zu Arnsberg, tun allen kund und bekennen offen in diesem Briefe für Uns und Unsere Erben, daß Wir mit ihrer gütlichen Einwilligung und ganzer Vollmacht auf lautere Weise durch diesen Brief um Gottes Willen und zum Troste und Heile Unserer Seele sowie der Seelen Annas, Unserer ehelichen Hausfrau, und all Unserer Voreltern, den Hohensundern, den Vitiksundern, die Grevenheide und das Donnerscheidt mit allem Nutz und Zubehör, wo das auch gelegen ist, Unserer Stadtgemeinde Neheim gegeben haben und geben, um damit Unsere vorgenannte Stadt zu befestigen und zu bessern nach ihrer Macht; und wir wollen nicht, daß jemand Unsertwegen oder gar Wir selbst sie daran hindern mit Worten oder Werken oder irgendwelchen Dingen, was es auch sein mag. Wir hinwiederum begehren von ihnen, und sie haben Uns dies auch gelobt, daß sie für Uns, Unsere Ehefrau Anna und alle Unsere Voreltern jedes Jahr zwei Begängnisse halten sollen mit Vigilien, Messen und Commendationen, genau so, als ob Wir noch über der Erde ständen, um die Zeit, die hiernach geschrieben steht: das erste am nächsten Werktage nach dem zweiten Fastensonntage, das zweite am Werktage nach Unserer Frauen Tage zu der Letzten (Mariä Geburt, 8. Sept.) und sie sollen jedesmal 3 Mark Geldes, als in Unserer Grafschaft gang und gäbe ist, zusammenbringen. Von diesen sollen sie eine Mark verwenden für Licht und Mahnung, die anderen zwei Mark für eine gesellige Zusammenkunft in dieser Zeit, zum Gedächtnis daran, daß sie das obengenannte Gehölz von Uns bekommen haben. Zur Urkunde haben wir Unser großes Siegel für Uns und Unsere rechten Erben an diesen Brief gehangen. Gegeben im Jahre des Herrn 1368, am Feste des hl.Petrus (29. Juni)."

Quelle : Bernhard Bahnschulte "600 Jahre Bürgerfreiheit Neheim - Hüsten", 1958

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