Pfarrgemeinderat und Verantwortungsbereiche
Der Pfarrgemeinderat besteht derzeit aus insgesamt 24 Mitgliedern, davon sind 16 Mitglieder direkt gewählt, 4 Mitglieder wurden berufen, 4 Mitglieder sind automatisch kraft ihrer pastoralen Tätigkeit in der Gemeinde im PGR. Der PGR wurde im November 2006 auf 4 Jahre gewählt.Die Aufgaben des PGR sind in der Geschäftsordnung festgelegt und wurden wie folgt festgeschrieben: Der PGR dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und damit dem Heils- und Weltaufrag der Kirche. Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.

Vorsitzender und Vorstand des Pfarrgemeinderates:


Der Pfarrgemeinderat arbeitet mit Sachausschüsse. Die Ausschüsse arbeiten eigenverantwortlich und haben bis zu 5 Team-Mitglieder. Sie werden in der Regel von einem PGR- Mitglied geleitet. Die Mitglieder der Ausschüsse müssen nicht PGR - Mitglieder sein.

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